Die Lohnbuchführung hat sich im Wandel der Zeit erheblich verändert. Sie umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben. Neben steuerrechtlichen Aspekten müssen vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine detaillierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um zu den richtigen Beträgen zu gelangen.
Können oder wollen Sie Teile der Lohnbuchführung nicht selbst durchführen, dann hilft Ihnen meine Kanzlei mit einem auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittenen Service.
Leistungen im Einzelnen:
IT-gestützte Lohn- und Gehaltsbuchhaltun
Zahlungsdokumente (optional in Dateiform fürs Electronic Banking)
Erstellung von Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich (z. B. Meldungen an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften)
Erstellung von Lohnsteueranmeldungen
Betreuung der Sozialversicherungsprüfung
Betreuung der Lohnsteuerprüfung