Das im Jahresabschluss ermittelte Ergebnis bzw. der Gewinn stellt i.d.R. die Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt dar, nach der sich die Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer berechnet.
Ein weiterer Adressat ist die Bank. Für sie ist der Jahresabschluss ein wichtiges Instrument für Kreditentscheidungen.
Wir bieten ein umfassendes Angebot, wenn es um den Jahresabschluss geht. Unsere Kanzlei ist in Zeitlarn für Sie da.
Leistungen im Einzelnen
Erstellung Ihres Jahresabschlusses, ggf. mit Plausibilitätsbeurteilung
Erstellung von Steuerbilanz und Handelsbilanz
Erläuterungsbericht nach Muster der Bundessteuerberaterkammer (entspricht den Anforderungen des § 18 KWG)
Erstellung eines Anhangs
Hilfe bei der Erstellung des Lageberichts
Erstellung der Eröffnungsbilanz
Erstellung eines Zwischenabschlusses
Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger
Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen