BAULOHN
Baulohn
Die Abrechnung von Baulohn erfordert höchste Präzision. Für Mitarbeiter der Baubranche wird der Lohn anders berechnet als beispielsweise für Mitarbeiter in einem Büro. Es gilt neben der „normalen Lohn- und Gehaltsabrechnung“ zahlreiche spezifische steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu beachten. Meine Kanzlei erstellt für Sie die Abrechnungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Leistungen im Einzelnen Sofortmeldungen bei Einstellung von Arbeitnehmern Erstellung der Kurzarbeiter- und Saison-Kurzarbeitergeld Abrechnungen und Anträge (Kug) Meldewesen der SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) Erstellung des gesonderten Arbeitnehmernachweises Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich des hierbei anfallenden Bescheinigungswesen Führung von Lohn- und Gehaltskonten Mitwirkung und Vertretung bei Lohnsteuer-Prüfungen und Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung