Die Abrechnung von Baulohn erfordert höchste Präzision. Für Mitarbeiter der Baubranche wird der Lohn anders berechnet als beispielsweise für Mitarbeiter in einem Büro. Es gilt neben der „normalen Lohn- und Gehaltsabrechnung“ zahlreiche spezifische steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften zu beachten. Meine Kanzlei erstellt für Sie die Abrechnungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe.
Leistungen im Einzelnen
Sofortmeldungen bei Einstellung von Arbeitnehmern
Erstellung der Kurzarbeiter- und Saison-Kurzarbeitergeld Abrechnungen und Anträge (Kug)
Meldewesen der SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG)
Erstellung des gesonderten Arbeitnehmernachweises
Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich des hierbei anfallenden Bescheinigungswesen
Führung von Lohn- und Gehaltskonten
Mitwirkung und Vertretung bei Lohnsteuer-Prüfungen und Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung